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Die verantwortlichen Akteure
Die verschiedenen am Gebäude beteiligten Akteure haben durch das Gesetz definierte Rollen und Verantwortlichkeiten.
Der Bauherr
Er ist beauftragt, im Auftrag des Bauherrn eine Struktur gemäß den von diesem akzeptierten Zielen und Auflagen zu entwerfen, deren Ausführung zu koordinieren und diese dem Bauherrn zur Abnahme zu unterbreiten.
Er gewährleistet die Koordination der Sicherheit bei Bau- oder Tiefbauarbeiten, für die eine Baugenehmigung einer Person für ihren persönlichen Gebrauch benötigt wird (Art. 238-17, Dekret Nr. 94-1159).
Der Bauleiter
Der Architekt
Er ist oft auch Bauleiter. Er nimmt direkt bei den allgemeinen Sicherheitsgrundsätzen teil, die bei architektonischen Entscheidungen zu berücksichtigen sind. (Art. 238-17, Dekret Nr. 94-1159)
Die Begründung der technischen Unmöglichkeit, die oft zur Wahl des persönlichen Schutzes anstelle eines Kollektivschutzes führen soll, muss nicht beibehalten werden, da es die Aufgabe des Bauherrn ist, sein Projekt (mit dem Architekten) so anzupassen, dass keine Situation mehr besteht, bei der die Erstellung einer Kollektivschutz-Lösung nicht möglich ist. (Quelle: OPPBTP)
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Die Aufgaben des Koordinators sind in Artikel R. 238.18, Dekret Nr. 94-1159 definiert:
Das Eingreifen des Koordinators ändert nichts an der Art oder dem Umfang der Verantwortlichkeiten, die den einzelnen Teilnehmern an Gebäude- und Tiefbauarbeiten obliegen. (Art. 238-17, Dekret Nr. 94-1159)
Der technische Kontrolleur
Die obligatorische technische Überprüfung dient der Festigkeit der Arbeiten und der untrennbaren Ausrüstungselemente im Zusammenhang mit diesen Arbeiten sowie die Sicherheitsbedingungen für die Personen, die an den Gebäuden arbeiten.
Siehe auch
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